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Johann Urschler, liebensteinischer Untertan und Bürger in Jebenhausen (Yebenhausen) bekennt, dass ihm Philipp Albrecht von Liebenstein zu Jebenhausen, Eschenbach und Schlat, Ganerbherr zu Bönnigheim, ausweislich eines Lehenbriefs vom selben Datum das von seinem verstorbenen Vater Theiss Urschler gekaufte Gut [in Jebenhausen] auch zu Erbgnadenlehen gegeben hat. An güllt muß Urschler jährlich auf 11. November (auf Martini) 1 lb h Weisgeld, je 5 sch Dinkel und Hafer und 1 si Öl nach altem Göppinger Maß, den sch zu 9 si gemessen, 1 Fastnachthenne, 2 Herbsthühner, 100 Eier und 24 Käse auf eigene Kosten nach Göppingen oder eine Meile im Umkreis liefern, dazu eine Mähne (möhni) [Gespann] auf Anforderung und eine Fahrt ins Neckar- oder Remstal (in das Neggar oder Rambßthaal) nach Untertürkheim (Türkheimb), Grunbach oder Großheppach (Cron- oder Heppach), wobei die Herrschaft nur für den Fuhrmann geziemende lifferung geben und den Zoll entrichten muß. Die Weglöse beträgt 4 fl; im Fall des Besitzwechsels hat die Herrschaft das Recht, das Lehen für die Kaufsumme weniger 5 ß an sich zu ziehen. Es folgen weitere Auflagen. Der Aussteller hat in Gegenwart der beiden glaubwürdigen Zeugen Georg Kiebel, Schultheiß in Jebenhausen, und des Gerichtsverwandten Hans Jaus den kaiserlichen Notar und Amtmann in Jebenhausen Matthäus Bauer (Matheum Pauren) gebeten, neben sein gewöhnliches Notariatssignet auch sein gewöhnliches größeres Siegel aufzudrücken.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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