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Es wird bekundet, dass nach dem Tod Ludwigs von und zu Haun, mit
dem das Geschlecht der Familie von und zu Haun ausgestorben ist, Johann
Bernhard ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1629 Dezember 12
Ausfertigung, Pergament, sieben mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln (Nr. 1, 2 und 6 fehlen, Nr. 5 nur noch leere Holzkapsel vorhanden)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen Fuldt den zwölfften monats tag Decembris im jahr ein tausent sechshundert neun undt zwantzigk
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass nach dem Tod Ludwigs von und zu Haun, mit dem das Geschlecht der Familie von und zu Haun ausgestorben ist, Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda und Administrator des Klosters Hersfeld zusammen mit Dekan und Konvent des Klosters sowie Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg, der Schwager (dochterman) Ludwigs von und zu Haun zusammen mit dessen Töchtern und deren Nachfahren (posteri) als Verwalter des durch Ludwig von und zu Haun hinterlassenen Erbes fungieren. Nachdem in dieser Sache Rechtfertigungen vor dem kaiserlichen Hof notwendig geworden waren, wird festgestellt, dass die Adligen Ernst Fuchs (Füchs) von Lemnitz [Ostthüringen] und Ludwig Ulrich Fuchs von Lemnitz, Otto Sebastian von Herda [zu Brandenburg] und Otto Heinrich (Henrich) von Bastheim als Vertreter und bevollmächtigte Freunde der Jungfrau Anna Fuchs von Lemnitz, der Schwester Ernst und Ludwig Ulrichs, und als Bewahrer des Anspruchs (praetendenten) der Geschwister Ludwigs von und zu Haun sowohl rechtmäßig deren Vormundschaft als auch gegenüber dem Abt von Fulda, Dekan und Konvent sowie Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg die Hinterlassenschaft Ludwigs von und zu Haun vertreten. Nachdem die Vertreter der Erbansprüche entgegen ihrer vorherigen Meinung über die Verhältnismäßigkeiten ihrer Ansprüche aufgeklärt wurden, haben sie von ihrer ursprünglichen Absicht aus freien Stücken abgelassen. Von den Verwaltern des Erbes wurden ihnen gemäß ihrer Ansprüche 5000 Gulden in fuldischer Währung zugeteilt. Damit sind alle Ansprüche abgegolten und die Begünstigten werden aufgefordert, keine eigenen oder fremden Forderungen mehr gegen die Erbverwalter zu stellen. Sollte dies trotzdem der Fall sein, dürfen sich die Erbverwalter an den Erbnehmern für entstehende Kosten und Schäden schadlos halten. Die beiden Fuchs von Lemnitz, ihre Schwester und ihre Freunde behalten sich jedoch ausdrücklich (per expressum) vor, als Vertreter gesondert den Anspruch der hinterlassenen Töchter und deren Ehemänner (ehevögt) von Johann Christoph (Hanß Christoffen) von und zu Haun aufrechtzuerhalten. Die Auszahlung der genannten Erbsumme soll ohne Zinsen an Kathedra Petri [Februar 22] 1630 mit der Zahlung von 1300 Gulden einsetzen; an Walpurgis [Mai 1] 1630 sollen weitere 1700 Gulden folgen; an Kathedra Petri 1631 und 1632 dann nochmals jeweils 1000 Gulden. Ankündigungen des Sekretsiegels Abt Johann Bernhards; Ankündigung des großen Siegels ad causas von Dekan und Konvent des Klosters; Siegelankündigung; Ernst und Ludwig Ulrich Fuchs von Lemnitz siegeln auch im Namen ihrer Schwester Anna und anderer Geschwister siegeln. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Volpert Daniel Schenck zur Schweinsberg propria, Ernst Fuchs von Lemnidz, Ludwig Ulrich Fuchs von Lemnitz, Otto Bastian von Herdt zu Brandenburg propria, Otto Henrich von Bastheim)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg, Ernst Fuchs von Lemnitz, [Ludwig Ulrich Fuchs von Lemnitz], [Otto Sebastian von Herda zu Brandenburg], Otto Heinrich von Bastheim
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Nr. 1830.
Unterschriften auf der Plica über den Siegeln.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.