Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und zwei genannte Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Adam Ernst, Bürger zu Leutesheim, dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner, für den Heiligenfonds zu Leutesheim 12 Schillinge 6 Pfennige jährlichen Zinses von 12 Pfund 10 Schillingen Hauptgut unter Verpfändung eines beschriebenen Ackers verkauft hat.