Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht den Fronhof zu Großingersheim gegen eine jährliche Gült an nachgenannte Personen. Diese sind zur Instandhaltung mit Bauen und Düngen verpflichtet und dürfen die Güter nicht teilen oder belasten. Die Gült ist anteilsgemäß nach Ingersheimer Maß den pfalzgräflichen Amtleuten auf den Kasten zu Ingersheim oder eine Wegmeile darum, jährlich zu St. Martin bis zu 8 Tage davor oder danach, zu entrichten, woran auch Unwetter, Krieg, Missernte oder anderes nichts ändern sollen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, verliert seine Güter mit Bau und Besserung, die an den Pfalzgrafen verfallen. Diese Verschreibung soll in der Kirche oder anderswo, wo sie für Pächter und Pfalzgraf zugänglich ist, hinterlegt werden. Es werden 23 Pächter im Einzelnen aufgeführt, mit Auflistung ihrer Flurstücke in den drei Zelgen - Burgheimer, Besigheimer und Grüninger Zelge - und unter Nennung von Größe, Lage und Anrainern. Jeder Pächter kommt in der Regel auf 2 Morgen pro Zelge und gibt als Abgabe 1 Malter Roggen, 1 Malter Dinkel und 1 Malter Hafer. Jörg Hulwer gibt außerdem noch 5 Schilling Heller für 1 Wiesenstück, Lux Bender zusätzlich 1 Gulden. Merklin Friedel und Adam Kress geben weniger, wobei zwischen Winter- und Sommerfrucht unterschieden wird. Als Pächter werden genannt: Sander Yselin, genannt Settler; Klaus von Gruppenbach; Hans Huttenloch; Hans Schenk; Hans Meyer; Hans Koch; Peter Weiß; Hans Altbußer der Ältere; Martin Krebs; Caspar Henlin; Hans Weiser der Jüngere; Marx Tietz; Hans Singer; Hans Gienger; Hans Kurz; Jörg Hulwer; Hans Eußenwin; Martin Kallenberg; Aberlin Kurnbecher; Lux Bender; Peter Metzler; Merklin Friedel; Adam Kress.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht den Fronhof zu Großingersheim gegen eine jährliche Gült an nachgenannte Personen. Diese sind zur Instandhaltung mit Bauen und Düngen verpflichtet und dürfen die Güter nicht teilen oder belasten. Die Gült ist anteilsgemäß nach Ingersheimer Maß den pfalzgräflichen Amtleuten auf den Kasten zu Ingersheim oder eine Wegmeile darum, jährlich zu St. Martin bis zu 8 Tage davor oder danach, zu entrichten, woran auch Unwetter, Krieg, Missernte oder anderes nichts ändern sollen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, verliert seine Güter mit Bau und Besserung, die an den Pfalzgrafen verfallen. Diese Verschreibung soll in der Kirche oder anderswo, wo sie für Pächter und Pfalzgraf zugänglich ist, hinterlegt werden. Es werden 23 Pächter im Einzelnen aufgeführt, mit Auflistung ihrer Flurstücke in den drei Zelgen - Burgheimer, Besigheimer und Grüninger Zelge - und unter Nennung von Größe, Lage und Anrainern. Jeder Pächter kommt in der Regel auf 2 Morgen pro Zelge und gibt als Abgabe 1 Malter Roggen, 1 Malter Dinkel und 1 Malter Hafer. Jörg Hulwer gibt außerdem noch 5 Schilling Heller für 1 Wiesenstück, Lux Bender zusätzlich 1 Gulden. Merklin Friedel und Adam Kress geben weniger, wobei zwischen Winter- und Sommerfrucht unterschieden wird. Als Pächter werden genannt: Sander Yselin, genannt Settler; Klaus von Gruppenbach; Hans Huttenloch; Hans Schenk; Hans Meyer; Hans Koch; Peter Weiß; Hans Altbußer der Ältere; Martin Krebs; Caspar Henlin; Hans Weiser der Jüngere; Marx Tietz; Hans Singer; Hans Gienger; Hans Kurz; Jörg Hulwer; Hans Eußenwin; Martin Kallenberg; Aberlin Kurnbecher; Lux Bender; Peter Metzler; Merklin Friedel; Adam Kress.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 56
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1486 Januar 22 (uff sondag Vincency)
fol. 83v-88v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Das Schriftstück wird bei der Siegelankündigung als "Register" bezeichnet.
Altbußer, Hans d. Ä.; Pächter zu Großingersheim, erw. 1485, 1486
Bender, Lux; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Eußenwin, Hans; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Friedel, Merklin; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Gienger, Hans; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Gruppenbach, Klaus; Pächter zu Großingersheim, erw. 1485, 1486
Henlin, Kaspar; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Hulwer, Jörg; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Huttenloch, Hans; Pächter zu Großingersheim, erw. 1485, 1486
Kallenberg, Martin; Pächter zu Großingersheim, erw. 1485, 1486
Koch, Hans; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Krebs, Martin; Pächter zu Großingersheim, erw. 1485, 1486
Kress, Adam; Schultheiß zu Großingersheim, erw. 1486
Kurnbecher, Aberlin; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Kurz, Hans; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Metzler, Peter; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Meyer, Hans; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Schenk, Hans; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Singer, Hans; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Tietz, Marx; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Weiß, Peter; Pächter zu Großingersheim, 1486
Weiser, Hans d. J.; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Yselin, Sander, gen. Settler; Pächter zu Großingersheim, erw. 1486
Großingersheim : Ingersheim LB
Ingersheim LB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:07 MESZ
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