Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht den Fronhof zu Großingersheim gegen eine jährliche Gült an nachgenannte Personen. Diese sind zur Instandhaltung mit Bauen und Düngen verpflichtet und dürfen die Güter nicht teilen oder belasten. Die Gült ist anteilsgemäß nach Ingersheimer Maß den pfalzgräflichen Amtleuten auf den Kasten zu Ingersheim oder eine Wegmeile darum, jährlich zu St. Martin bis zu 8 Tage davor oder danach, zu entrichten, woran auch Unwetter, Krieg, Missernte oder anderes nichts ändern sollen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, verliert seine Güter mit Bau und Besserung, die an den Pfalzgrafen verfallen. Diese Verschreibung soll in der Kirche oder anderswo, wo sie für Pächter und Pfalzgraf zugänglich ist, hinterlegt werden. Es werden 23 Pächter im Einzelnen aufgeführt, mit Auflistung ihrer Flurstücke in den drei Zelgen - Burgheimer, Besigheimer und Grüninger Zelge - und unter Nennung von Größe, Lage und Anrainern. Jeder Pächter kommt in der Regel auf 2 Morgen pro Zelge und gibt als Abgabe 1 Malter Roggen, 1 Malter Dinkel und 1 Malter Hafer. Jörg Hulwer gibt außerdem noch 5 Schilling Heller für 1 Wiesenstück, Lux Bender zusätzlich 1 Gulden. Merklin Friedel und Adam Kress geben weniger, wobei zwischen Winter- und Sommerfrucht unterschieden wird. Als Pächter werden genannt: Sander Yselin, genannt Settler; Klaus von Gruppenbach; Hans Huttenloch; Hans Schenk; Hans Meyer; Hans Koch; Peter Weiß; Hans Altbußer der Ältere; Martin Krebs; Caspar Henlin; Hans Weiser der Jüngere; Marx Tietz; Hans Singer; Hans Gienger; Hans Kurz; Jörg Hulwer; Hans Eußenwin; Martin Kallenberg; Aberlin Kurnbecher; Lux Bender; Peter Metzler; Merklin Friedel; Adam Kress.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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