Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen seinem Amtmann zu Hagenbach, Markus (Marxen) Rebhuhn, dessen Bruder Lukas (Luxen Rephun) und ihrer Mutter einer- sowie Ulrich Rebhuhn, ihrem Vater, andererseits, nachdem sie ihre Streitigkeiten den pfalzgräflichen Räten vorgebracht haben. 1. Markus und Lukas sollen das Erbe, das ihrem Vater Ulrich zu Augsburg von Georg (Jorg) Rebhuhn (+) angefallen ist, einbringen und mit den Einkünften (blumen) und mit dem Leibgeding, das ihr Vater zu Augsburg hat, diesen versorgen. Sollten die Einkünfte aus dem Erbe nicht ausreichen, sollen die Brüder, ihre Mutter und Erben dem Ulrich jährlich gegen Quittung 10 Gulden Leibgeding als Gülte dazu geben. [2.] Wenn Ulrich dies als notdürftig erachtet, soll er Markus den Leibgedingsbrief herausgeben. [3.] Darauf soll sich Markus in Augsburg um das Erbe bemühen und Ulrich wie obenstehend ausstatten. [4.] Von dem übrigen soll er seine Aufwändungen begleichen. Wenn es nicht ausreicht, sollen Markus und Lukas diese Kosten selbst tragen. [5.] Damit soll sich Ulrich begnügen und sich gegen seine Ehefrau und Söhne friedlich halten. Wenn er das nicht tut, ist sein Sohn die Bezahlung der Einkünfte und des Leibgedings nicht mehr schuldig und darf den Erbfall zur freine Verfügung in die eigenen Hände nehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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