Dem Ungeldeinbringer Matthäus Ammon wird erlaubt, das in seinem erkauften, nicht Waldrecht habenden Garten in Gostenhof befindliche, an der Straße gegen dem Kirchhof zu gelegene, halbzweigädige Haus zu Überkommung einer größeren Stube durchgehend zweigädig machen zu dürfen.

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Staatsarchiv Nürnberg