Gedrucktes Mandat des Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen zur Abstellung der Pfuscherei im Handwerk der Tuchmacher sowie über den Verkauf fremder Tuche und Verbot des Wollaufkaufs und neuerliche Einschärfung des Mandats vom 31.01.1626 gegeben von Kurfürst Johann Georg II. zu Dresden, den 02.04.1661

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Stadtarchiv Leipzig
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