Beeinträchtigung der Tafernrechte der Schild- und Gastwirte durch Bäcker sowie Strauß- und Gassenwirte, u.a. durch Beherbergung Fremder, Verabreichung warmer Speisen, Einstellen von Vieh sowie Abhaltung von Hochzeiten, Kindstaufen und Leichentrunken; Verbesserung der Umgeldordnung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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