Johann [Herzog zu Sachsen] an seine und seines Bruders Friedrich, Herzogs zu Sachsen (-ssen) und Kurfürsten, Amtleute zu Creuzburg (Crewtz-), Wartburg (-bergk), Gerstungen, Salzungen (Saltz-), Gotha (Gota), Tenneberg und Hausbreitenbach sowie die jeweiligen Amtsstädte: Johann Löher, Propst des Nonnenklosters Allendorf (-dorff), war eine zeitlang in Geschäften des Klosters außer Landes. Nun wird er daran gehindert, die von ihm im Kloster durchgeführte Reform fortzusetzen. Der Aussteller und sein Bruder haben Löher daher in ihren Landen und besonders im Kloster Allendorf bis auf Widerruf Geleit und Sicherheit gegen jedermann gewährt. Den Empfängern wird befohlen, den Propst und das Kloster, falls diese angegriffen und geschädigt werden, gegen jedermann zu schützen, wenn sie darum ersucht werden oder sonst davon erfahren. Sekretsiegel des Ausstellers ist aufgedrückt.