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Hermen von dem Grypeshope, Sohn des +Hinrik, Knappe, bestätigt vor Arnd Holtwede, Richter, dass Ebbeke van dem Rode den ihm für 20 rheinische Gulden verpfändeten Eigenbehörigen Hencke Snute und dessen Frau Kunneke alle Jahr wiedereinlösen könne.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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