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Hintergrund des Prozesses ist Hartger Jansens Klage vor dem Kriegsauditor von Geldern zu Roermond (Niederlande) auf Bezahlung von ca. 12000 brabantischen Gulden für die Lieferung von etlichen 1000 Maltern Feldfrüchten zum Unterhalt der königlich spanischen Garnisonen in Geldern und Straelen (Kr. Geldern), für die Johann Soly gebürgt habe. Hartger erhielt dort 1656 ein für ihn günstiges Urteil mit einem Räumungsbescheid bis zur Erfüllung der Geldforderung. Es sind davon Johann Solys Sterbhaus zu Uedem und das Gut an gen End zu Issum (Kr. Geldern) im Amt Rheinberg betroffen. Der Appellant klagt vor dem RKG auf Unzuständigkeit des Offizialats von Köln, das am 28. Febr. 1662 in dieser Sache geurteilt hat. Auch die kurköln. Hofkanzlei zu Bonn, die durch ein Dekret von 1658 den Immissionsbescheid von Roermond aufhob, sei unzuständig. In dem Streit um die Jurisdiktionskompetenz vertritt der Appellant die Auffassung, daß Johann Soly, der bis zu seinem Lebensende in Kriegsdiensten gestanden habe, dem Kriegsrecht und die Streitsache somit dem Gericht zu Roermond unterworfen seien. Die Appellaten meinen, das Lehnsgericht des Grafen Jobst Maximilian von Gronsveld sei der ständige Gerichtshof, da der Graf der Lehnsherr des betroffenen Guts zu Issum sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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