Johann Georg Herzog zu Sachsen-Eisenach, als Ehevogt seiner Gemahlin Herzogin Johannetta, und Salentin Ernst Graf zu Manderscheid und Blankenheim, als Vormund seiner Kinder mit +Ernestina, geb. Gräfin zu Sayn belehnen Johann Dietrich und Emmerich Leo von Holdinghausen, Söhne des +Hanß Georg von Holdinghausen mit den gleichen Stücken wie 1624 Dezember 2 und genehmigen nachträglich die Veräußerung der mit Konsens verkauften Lehnsstücke.