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Blasius Paur, B. zu Marbach, gef. daselbst, weil er seine Frau des Nachts vor seinem Haus so "geundangst" hatte, dass sie für tot aufgehoben worden war und nur durch Gottes Gnade und die Pflege andrer Leute wieder zu sich selbst hatte gebracht werden können, jedoch auf Fürbitten wieder freigelassen unter der Bedingung, seine Frau zeitlebens nicht mehr zu misshandeln und, falls sie sich gegen ihn in Worten oder sonst ungebührlich erzeigte, solches allein der Obrigkeit in Marbach anzuzeigen, und die Atzung zu bezahlen, schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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