Frohnschuldigkeit Dreisamkreis Herstellung einer Ordnung und Gleichheit im Frohnwesen, der frohnpflichtigen alt- als auch neubadischen Gemeinden des vormaligen Wiesen- und Dreisamkreis, besonders in der Beifuhr des Besoldungsholzes für die verschiedenen Großherzoglichen Bediensteten, Dienerschaft und Pensionäre (I)