Die Ratsmannen Jurgen Tobing, Jurgens Sohn, und Jurgen Borcholt bezeugen in diesem Schadlosbrief, dass sich vor ihnen die Bürger Johann von der Heide und Baltzar Schouwe verpflichtet haben, mit ihren Häusern, Erbe und Eigentum als Unterpfand in einer Erbschaftssache den Rat schadlos zu halten, falls dieser wegen eines von ihm für die Witwe Anneke Berns zu Bardowick vor dem Rat zu Danzig geleisteten und nun von denen aufgehobenen Gelübdes zu Schaden kommen sollte. Es geht um eine Verpflichtung wegen der von deren Bruder Peter Stedorp hinterlassenen Güter, auf die sie als die nächste Erbin berechtigten Anspruch zu haben hofft.
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