Jakob Sutor, Bm. zu Pfullendorf, als Schiedsmann im Aufträge des Junkers Werner von Zimmern (Zymem), freien Hauptmanns [voller Titel], und Hans von Ramsberg (Ramsperg) sowie Hans Rober, Ammann zu Mengen, als gestellte Zusätze der [unten gen.] Parteien tun kund: Sie haben am Donnerstag vor Quasimodogeniti [April 26] 1470 zu Mengen in der großen Ratsstube im Streit zwischen dem festen Wilhelm Gremlich, als dessen Fürsprecher Bentz Ülin, Vogt zu Trochtelfingen, auftrat, und Gf. Eberhard von Sonnenberg, Truchsessen von Waldburg, dessen Vogt Hans Brisch sein Fürsprecher war, öffentlich zu Gericht gesessen. Anlaß des Streits war die Gefangennahme der vier zu Einhart (Inhart) seßhaften Personen Claus Sumerlöw, Peter Hago, Peter Ströwlin und Hans Vischer durch Eberhard. Während der Truchseß beanspruchte, die hohe Gerichtsbarkeit im Dorf Einhart, welches zum Hochgericht Hohentengen (Hohendengen) zugehörig sei, und die niedere Jurisdiktion außerhalb Etters innezuhaben, vertrat Gremlich den Standpunkt, daß seine Familie seit Menschengedenken daselbst die niedere Gerichtsbarkeit innerhalb und außerhalb Etters ausübe; im übrigen falle der streitige Frevel nicht unter das Hochgericht [Klage, Antwort, Rede und Gegenrede sind detailliert wiedergegeben]. Nachdem Sutor die [inserierten] Sprüche der Zusätze vom 11. und 25. Juni 1470 [Nrr. 178, 179] erhalten hat, tritt er angesichts der Zwiespältigkeit dem des Hans von Ramsberg bei.