Hans Feringer, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er wenige Tage zuvor, als man in einer Pro Zession das Sakrament zur Liebfrauenkirche führte, um Gott um beständigen Frieden für das Fürstentum zu bitten, gesagt haben soll: "Vergelts den Pfaffen, Sanct Veitin, sie derffen mir umb kain Friedenn bitten. Die Reychenn thuns", wofür er an Leib und Leben wohl strafwürdig gewesen wäre, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und gelobt mit einem Eid, künftig keine Zeche mehr zu betreten und außer einem Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen.
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Hans Feringer, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er wenige Tage zuvor, als man in einer Pro Zession das Sakrament zur Liebfrauenkirche führte, um Gott um beständigen Frieden für das Fürstentum zu bitten, gesagt haben soll: "Vergelts den Pfaffen, Sanct Veitin, sie derffen mir umb kain Friedenn bitten. Die Reychenn thuns", wofür er an Leib und Leben wohl strafwürdig gewesen wäre, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und gelobt mit einem Eid, künftig keine Zeche mehr zu betreten und außer einem Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4285
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
1521 Mai 29 (Mi n. Urban)
Ausf., Perg.; 2 S.
Urkunden
Siegler: 1) Ulrich Wintzelhuser 2) Ulrich Gabler, beide des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Feringer, Hans
Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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