Bischof Ulrich von Konstanz inkorporiert mit Zustimmung des Konstanzer Kapitels die Pfarrkirche in Sießen, der nur Klosterangehörige zugeordnet sind, dem gemeinen Tisch des Klosters Sießen (unter den Predigerbrüdern, Ordung des Hl. Augustinus), dem das Patronatsrecht gehört. Der Gottesdienst soll von einem dem Ortsordinarius zu präsentierenden Weltgeistlichen versehen werden, der mit einer Pfründe wie die einer Nonne dieses Klosters auszustatten ist. Er soll Täglich 1 Maß Wein Mengener Maßes, an drei Tagen der Woche einmal im Tag Fleisch, jährlich 30 ß Konstanzer Pfennige und 1 graue Tunica aus dem Vermögen dieser Kirche bekommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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