Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Ludwig [II.], Landgraf von Hessen, Graf von Ziegenhain und Nidda
bekundet, dass er dem Johann [II.], Graf von Henneberg [-Schleusingen]
und Hauptm...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1469 Januar 19
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel (Fragment)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum mit unserm furstlichen sigill versiegelt uff Donrstag nach Anthonii anno et cetera LX° nono
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig [II.], Landgraf von Hessen, Graf von Ziegenhain und Nidda bekundet, dass er dem Johann [II.], Graf von Henneberg [-Schleusingen] und Hauptmann des Klosters Fulda, seinen Fehdebrief von 1469 Januar 14 zurückschickt, da dieser ihm unbilligerweise übersandt wurde. Ludwig bemerkt, dass er den Fehdebrief Johanns zur Kenntnis genommen hat, ihm darin aber an seinen fürstlichen Würden und Titeln abgebrochen wird, indem sich Graf Johann vor Landgraf Ludwig nennt. Diesen Formfehler hatten nicht einmal Johanns Vorfahren, sein Vater und Bruder, begangen, sondern den Landgrafen stets als Fürsten des Heiligen Römischen Reiches tituliert, wie es auch der Papst und der römische Kaiser tun. Ludwig schreibt, dass ihm nicht bekannt sei, dass Johann größer oder besser als seine Vorfahren wäre oder etwas an Adel empfangen hätte, aufgrund dessen er sich dies erlauben könne. Sollte Graf Johann eine Fehde mit dem Landgrafen wünschen, will dieser über Johanns Hochmut und Frevel hinwegsehen und sich tröstlich verteidigen, vorausgesetzt, er wird beim nächsten Mal in korrekter Weise als Fürst angeschrieben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Landgraf Ludwig von Hessen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.