Gebrüder Hans und Jakob Knäbler von Weiler bei Hoßkirch schwören Urfehde, nachdem sie aus dem Gefängnis ihres Herren, des Abts Erhard [Fridang] von Weingarten, wieder entlassen worden waren. Sie werden sich am Kloster nicht rächen und die Gotteshausleute nicht mit fremden Gerichten umtreiben. Als Eigenleute werden sie keinen fremden Schirm suchen, auch sonst nicht fluchtsam oder "abswaif" werden. Sie verzichten auf das Lehen, gelegen im Haslach Richtung Lochen, aus dem sie eine Wiese hätten machen sollen. Jakob Knäbler wird sein Gut in Lanzenreute ("Lansenruti"), das er vom Kloster zu Lehen hat, bis zum kommenden März bewirtschaften. Der Abt kann danach, wenn er Jakobs Stiefkinder bevogtet, nach seinem Belieben damit verfahren.
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Gebrüder Hans und Jakob Knäbler von Weiler bei Hoßkirch schwören Urfehde, nachdem sie aus dem Gefängnis ihres Herren, des Abts Erhard [Fridang] von Weingarten, wieder entlassen worden waren. Sie werden sich am Kloster nicht rächen und die Gotteshausleute nicht mit fremden Gerichten umtreiben. Als Eigenleute werden sie keinen fremden Schirm suchen, auch sonst nicht fluchtsam oder "abswaif" werden. Sie verzichten auf das Lehen, gelegen im Haslach Richtung Lochen, aus dem sie eine Wiese hätten machen sollen. Jakob Knäbler wird sein Gut in Lanzenreute ("Lansenruti"), das er vom Kloster zu Lehen hat, bis zum kommenden März bewirtschaften. Der Abt kann danach, wenn er Jakobs Stiefkinder bevogtet, nach seinem Belieben damit verfahren.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 277
02653
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1444 Juni 30 (uf dunstag nach sant Johanns des hailigen toffers tag)
20,6 x 29,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Gebrüder Hans und Jakob Knäbler von Wiler bei Hoßkirch
Empfänger: Abt Erhard [Fridang] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach, Unterlandvogt des Reichs in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Abt Erhard [Fridang] von Weingarten
Siegler: Heinrich von Reischach, Unterlandvogt des Reichs in Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Knäbler, Hans
Knäbler, Jakob
Reischach, Heinrich von, Unterlandvogt
Haslach, Wald bei Altdorf = Weingarten RV
Hoßkirch RV
Lanzenreute : Schlier RV
Lanzenreute : Schlier RV; Einwohner
Lochen = Locherhof : Ravensburg RV
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Weiler bei Hoßkirch = Oberweiler : Laubbach, Ostrach SIG; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:31 MEZ
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