A: Heinrich Kemnater, Landrichter zu Sulzbach. S: Landgericht Sulzbach. E: Abt Dietrich und das Kloster Michelfeld. Betreff: Gerichtsbrief in der Klage des vom Kloster Michelfeld bevollmächtigten Heinrich Postaler von Michelfeld gegen die Frau des verstorbenen Ulrich Fetner von Nürnberg wegen Verweigerung der Zinsen und der Weisat von einem Gut zu Offenhausen (Lkr. Hersbruck). Verantwortung des Erhard Fetner, Bürger zu Nürnberg: Sein verstorbener Vater Ulrich Fetner habe das Gut sowie andere Güter zu Henfenfeld (Lkr. Hersbruck) und Kucheln (Kucha, Lkr. Hersbruck) von Abt und Konvent des Klosters Michelfeld erkauft und sitze seit sechs Jahren in stiller nützlicher Gewere ohne alle Ansprache auf dem Gut. Auch gehöre das Gut seit alters her zu den Gütern zu Henfenfeld. Einholung einer Kundschaft durch Ludwig Erlbeck, Propst zu Hersbruck, die dieser versiegelt auf das Landgericht sandte. Nach deren Verhörung vor offenem Landgericht Erteilung des Urteils, dass Abt und Kloster das Gut behabt hätten und künftig in stiller nützlicher Gewere des Gutes sitzen sollen.

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Staatsarchiv Amberg
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