Kurfürst Joachim Friedrich von Brandenburg verschreibt dem Kammerrat Albrecht von Schlieben wegen seiner treuen Dienste ein Angefälle in Höhe von 10.000 Gulden, wobei aber die kurfürstlichen Räte und Beamten Graf Hieronymus von Schlick, Johann von Löben und Adam Hake, denen gleichfalls dergleichen Angefälle versprochen wurden, den Vorrang haben sollen. angekündigtes Siegel des Kurfürsten

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