Hans Franckh, B. zu Vaihingen, wegen Teilnahme am Bauernaufruhr zu Stuttgart gef., jedoch auf mündliche und schriftliche Bitte seiner Herren und Freunde auf Wohlverhalten entlassen, wiederum als Untertan angenommen, zu Frau und Kindern heimgelassen, erneuert seine Erbhuldigung und schwört U.; verspricht außerdem eidlich, sich fortan als gehorsamer Untertan zu erweisen, gegen den Fürsten und seine Untertanen weder heimlich noch öffentlich zu handeln oder sich einer Empörung anzuschließen, vielmehr aber Anschläge, Meuterei oder Praktiken gegen den Landesherrn, den Statthalter und Regenten und die Obrigkeit und Ehrbarkeit des Landes, die er erführe, unverzüglich anzuzeigen, jederzeit der Partei der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhängen, heimliche Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern und außer einem Brotmesser keine mehr zu tragen. Bürgen mit 200 fl: Ulrich Gerber, Peter Hurmick, Jacob Wallter und Konrad Kessler, alle B. zu Vaihingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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