Albrecht [Hack von Wöllstein], Abt des Gotteshauses zu Ellwangen, vidimiert: 1298 Sept. 21 (XI. kal. Oct.) - apud Rothenburg ob der Tauber (Rotemburch) - König Albrecht [I.] bestätigt die inserierte U: 1276 Jan. 26 (VII. kal. Febr.) - Nürnberg - König Rudolf [I.] verleiht den Bürgern von Hall auf ihre Bitten die Freiheit, daß keiner von ihnen in dinglichen oder persönlichen Klagsachen vor ein Gericht außerhalb ihrer Stadt gezogen werden dürfe und daß jede Klage gegen einen Bürger vor dem Stadtrichter nach Maßgabe des dortigen Rechts (eiusdem iuris ordine) anhängig gemacht werden müsse.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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