Mainz, 1592.11.11. Hans Born und seine Ehefrau Elisabetha bestehen von Frau Barbara Flachin von Schwarzenburg, Äbtissin, Katharina Nolin, Priorin, und dem Konvent von Altmünster in Mainz ihren Fronhof zu Heidesheim auf 20 Jahre. Gült: 26 Malter Korn, 2 Malter Gerste Mainzer Maß, zu liefern nach Mainz zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt. (Die übrigen Bestimmungen wie 1578 Januar 7). Da er bei dem Aufzug nichts vorgefunden, sondern alles von seinem Vorgänger erkauft hat, braucht er bei seinem Wegzug auch nichts zurückzulassen. S. des Gerichts zu Heidesheim (Thomas Mehr, Schultheiß; Wendel Diettmar, Mattes Jacob, Konrad Rup, Jost Kerein, Niclas Kremer und Konrad Bestlein, Schöffen). "Geben vnd geschehenn auff Martini des heilligen bischoffs tag [...] fünffzehenhundert neuntzig vnd zwey".

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