Die beeden Gemeinden Pammersdorff und Waitzendorff, wie selbe anfänglich wegen abgehauenen 5 Forren auf ihrer mit der Gemeinde Großbreitenbrunn gaudirenden Beyhuth ohnfern denen 3 Kreutzen nacher Merkendorff zwar zur Stallung anverlangt, aber nicht dahin sistirt worden, nachgehends aber die Gemeinde Waitzendorff, innsonderheit wie nämlich das löbliche Verwalteramt Merkendorff auf der Waitzendorffer privativen Huthbezirk via facti eingefallen, alle auf solcher Huth gestandene Forren abhauen und nacher Merkendorff führen auch sogar 9 von solchen Gemeinden, die gegen dises widerrechtliche Unternehmen auf den Platz, wo die Bäume gestanden, protestirt, arretirlich nacher Merkendorff überbringen lassen, so anderes betr., de anno 1757 bis 1781.