Die Gemeinde Kayh (Kay), deren Kapelle ein Filial von Altingen, vergleicht sich mit Abt Bernhard [Rockenb(a)uch] von Bebenhausen als Kastvogt und Patron der Pfarrkirche zu Altingen und dem dortigen Pfarrer dahin, dass dieser Pfarrer dem Kaplan zu Kayh (Kay) alle Opfer, Seelgeräte und Stolen, ausgenommen allein den kleinen Zehnten zu Kayh (Kay), zukommen lässt, wogegen die Gemeinde Kayh (Kay) auf alle Ansprüche an das Kloster Bebenhausen hinsichtlich des Unterhalts dieses Kaplans verzichtet. Vidimus des Abts Blasius [Scheltrup] von Hirsau (Hirschau) von 1492 Mittwoch vor Sannct Mathys deß hayligen zwölffbotten tag (22.02.)
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Die Gemeinde Kayh (Kay), deren Kapelle ein Filial von Altingen, vergleicht sich mit Abt Bernhard [Rockenb(a)uch] von Bebenhausen als Kastvogt und Patron der Pfarrkirche zu Altingen und dem dortigen Pfarrer dahin, dass dieser Pfarrer dem Kaplan zu Kayh (Kay) alle Opfer, Seelgeräte und Stolen, ausgenommen allein den kleinen Zehnten zu Kayh (Kay), zukommen lässt, wogegen die Gemeinde Kayh (Kay) auf alle Ansprüche an das Kloster Bebenhausen hinsichtlich des Unterhalts dieses Kaplans verzichtet. Vidimus des Abts Blasius [Scheltrup] von Hirsau (Hirschau) von 1492 Mittwoch vor Sannct Mathys deß hayligen zwölffbotten tag (22.02.)
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 1099
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Kayh
1489 Juni 8 (Montag nach dem heiligen Pfingsttag)
33,1 x 47,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Scheltrup, Blasius; Abt von Hirsau (Hirschau)
Siegler: Vergenhans, Johann; Dr., Propst zu Tübingen; Rockenb(a)uch, Bernhard; Abt von Bebenhausen; Stoll, Felix; Pfarrer zu Boltringen und Oberkirch; Scheltrup, Blasius; Abt von Hirsau (Hirschau) [Siegler des Vidimus]
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 1 Siegel anhängend
Siegler: Vergenhans, Johann; Dr., Propst zu Tübingen; Rockenb(a)uch, Bernhard; Abt von Bebenhausen; Stoll, Felix; Pfarrer zu Boltringen und Oberkirch; Scheltrup, Blasius; Abt von Hirsau (Hirschau) [Siegler des Vidimus]
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 1 Siegel anhängend
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ