Zeitungsverbote, Bd. 37
Vollständigen Titel anzeigen
I. HA Rep. 77, Tit. 4043 Nr. 66
Nr. 21 Bd. 37
I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern
Ministerium des Innern >> 03 Abteilung II Polizeiabteilung (1787 - 1943) >> 03.31 Sektion 31 Politische Polizei (1921 - 1936) >> 03.31.02 Zensur und Überwachung der Medien (1926 - 1934)
1932
Enthält:
- "Tribüne" (Magdeburg); Zeitung: KPD 26. Juli 1932 - 28. Juli 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 169 vom 23./24. Juli veröffentlichten Artikels "Wallerfangen unter Papens Knute! Der schuldige Reichskanzler an dem verarmten Industriedorf mit einer hungernden Bevölkerung", wurde die Zeitung verboten.
2 Exemplare der Nr. 169.
- "Der wahre Jacob" (Berlin); Zeitschrift: KPD 26. Juli 1932 - 26. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen der Zeichnungen in Nr. 17, von denen eine die während eines Meßopfers emporgehobene Monstranz mit einer durch Hakenkreuz verzierten Guillotine zeigt und die Unterschrift trägt: "Was mutet man dem Deutschen Volk zu? Daß es stimme für das "Christentum" vom Hakenkreuz, des Evangelium da lautet: Köpfe sollen rollen, die Hanfindustrie soll belebt werden, eine Nacht der langen Messer soll sein", und die andere mit der Unterschrift versehen ist: "Die Regierung Papen hat eine Anpassung an die Armut der Nation angekündigt. Die Anpassung an die geistige Armut der Nation ist bereits erfolgt" wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Die Kämpferin" (Berlin); Zeitschrift: KPD 26. Juli 1932 - 26. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 12 vom Juni 1932 veröffentlichten Artikels "Seid demütig und vertrauensvoll", in dem Motive und Inhalt der Enzyklika "Charitate Christi" erörtert werden, es heißt darin: "Am Fronleichnamstag, marschierten die Stützen des Staates für neue Notverordnungen, für Lohnabbau, für faschistischen Terror, für ihre kapitalistische "Ordnung", für den Krieg gegen Sowjetrußland", wurde die Zeitschrift verboten.
Exemplar von Nr. 11 und 12.
- "Nordhäuser Echo" (Nordhausen); Zeitschrift: KPD 27. Juli 1932 - 23. Aug. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 Absatz 2 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen des Artikels in Nr. 33 "Was nun?" und des Artikels "Deine Waffe: (die weitere Überschrift ist verboten)" in denen von gewaltsamer Verfassungsänderung und einem Gewaltstreich der Reichsregierung im Staate gesprochen wird, verboten.
1 Exemplar der Nr. 33.
- "Hamburger Volkszeitung" (Altona); Zeitung: KPD 27. Juli 1932 - 30. Juli 1932. Verbotsgründe: Wegen der Ausführungen in Nr. 170 vom 25. Juli: "Die Regierung von Papen ließ gegen die wachsende Einheitsfront der Massen die nationalsozialistischen Sturmtruppe los, die die Arbeiterorganisationen überfielen und Arbeiter mordeten .." wurde die Zeitung verboten.
4 Exemplare der Nr. 170.
- "A.J.Z." (Berlin); Zeitschrift: 29. Juli 1932 - 27. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 31, XI. Jahrgang, vom 31. Juni veröffentlichten Artikels "Gaskrieg - Massenmord", in dem es heißt: "Ungeachtet drakonischer Sparmaßnahmen auf sozialem und kulturellem Gebiet sind in den neuen Reichsetat 300 000 RM für den zivilen Luftschutz eingesetzt worden. Um den militärischen Charakter des Luftschutzes zu verhüllen, erscheint die obige Summe im Etat des Verkehrsministeriums", wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Die Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 1. Aug. 1932 - 10. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 163 vom 30. Juli 1932 veröffentlichten Aufrufs des ZK der KPD, in dem es heißt: "Je größer die Stimmenzahl der KPD, desto mächtiger der Antrieb zum außerparlamentarischen revolutionären Massenkampf" und " wird das wehrhafte Proletariat zu jeder Stunde bereit sein, gemeinsam mit den bewaffneten Arbeiterbataillonen das erkämpfte sozialistische Vaterland gegen jeden Feind zu verteidigen", wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Vorwärts" Zeitung: . Verbotsgründe: Zeitungsausschnitt vom 6. Dezember 1932 über das Verbot der Zeitschrift "Der wahre Jakob".
- "Tribüne" (Magdeburg); Zeitung: KPD 26. Juli 1932 - 28. Juli 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 169 vom 23./24. Juli veröffentlichten Artikels "Wallerfangen unter Papens Knute! Der schuldige Reichskanzler an dem verarmten Industriedorf mit einer hungernden Bevölkerung", wurde die Zeitung verboten.
2 Exemplare der Nr. 169.
- "Der wahre Jacob" (Berlin); Zeitschrift: KPD 26. Juli 1932 - 26. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen der Zeichnungen in Nr. 17, von denen eine die während eines Meßopfers emporgehobene Monstranz mit einer durch Hakenkreuz verzierten Guillotine zeigt und die Unterschrift trägt: "Was mutet man dem Deutschen Volk zu? Daß es stimme für das "Christentum" vom Hakenkreuz, des Evangelium da lautet: Köpfe sollen rollen, die Hanfindustrie soll belebt werden, eine Nacht der langen Messer soll sein", und die andere mit der Unterschrift versehen ist: "Die Regierung Papen hat eine Anpassung an die Armut der Nation angekündigt. Die Anpassung an die geistige Armut der Nation ist bereits erfolgt" wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Die Kämpferin" (Berlin); Zeitschrift: KPD 26. Juli 1932 - 26. Sept. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 12 vom Juni 1932 veröffentlichten Artikels "Seid demütig und vertrauensvoll", in dem Motive und Inhalt der Enzyklika "Charitate Christi" erörtert werden, es heißt darin: "Am Fronleichnamstag, marschierten die Stützen des Staates für neue Notverordnungen, für Lohnabbau, für faschistischen Terror, für ihre kapitalistische "Ordnung", für den Krieg gegen Sowjetrußland", wurde die Zeitschrift verboten.
Exemplar von Nr. 11 und 12.
- "Nordhäuser Echo" (Nordhausen); Zeitschrift: KPD 27. Juli 1932 - 23. Aug. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 Absatz 2 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen des Artikels in Nr. 33 "Was nun?" und des Artikels "Deine Waffe: (die weitere Überschrift ist verboten)" in denen von gewaltsamer Verfassungsänderung und einem Gewaltstreich der Reichsregierung im Staate gesprochen wird, verboten.
1 Exemplar der Nr. 33.
- "Hamburger Volkszeitung" (Altona); Zeitung: KPD 27. Juli 1932 - 30. Juli 1932. Verbotsgründe: Wegen der Ausführungen in Nr. 170 vom 25. Juli: "Die Regierung von Papen ließ gegen die wachsende Einheitsfront der Massen die nationalsozialistischen Sturmtruppe los, die die Arbeiterorganisationen überfielen und Arbeiter mordeten .." wurde die Zeitung verboten.
4 Exemplare der Nr. 170.
- "A.J.Z." (Berlin); Zeitschrift: 29. Juli 1932 - 27. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 31, XI. Jahrgang, vom 31. Juni veröffentlichten Artikels "Gaskrieg - Massenmord", in dem es heißt: "Ungeachtet drakonischer Sparmaßnahmen auf sozialem und kulturellem Gebiet sind in den neuen Reichsetat 300 000 RM für den zivilen Luftschutz eingesetzt worden. Um den militärischen Charakter des Luftschutzes zu verhüllen, erscheint die obige Summe im Etat des Verkehrsministeriums", wurde die Zeitschrift verboten. Ohne Exemplar.
- "Die Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 1. Aug. 1932 - 10. Aug. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 163 vom 30. Juli 1932 veröffentlichten Aufrufs des ZK der KPD, in dem es heißt: "Je größer die Stimmenzahl der KPD, desto mächtiger der Antrieb zum außerparlamentarischen revolutionären Massenkampf" und " wird das wehrhafte Proletariat zu jeder Stunde bereit sein, gemeinsam mit den bewaffneten Arbeiterbataillonen das erkämpfte sozialistische Vaterland gegen jeden Feind zu verteidigen", wurde die Zeitung verboten. Ohne Exemplar.
- "Vorwärts" Zeitung: . Verbotsgründe: Zeitungsausschnitt vom 6. Dezember 1932 über das Verbot der Zeitschrift "Der wahre Jakob".
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:43 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
- Tektonik
- STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 (Tektonik)
- Inneres (Tektonik)
- Innere und Wohlfahrtsverwaltung (Tektonik)
- Ministerium des Innern (Bestand)
- 03 Abteilung II Polizeiabteilung (1787 - 1943) (Gliederung)
- 03.31 Sektion 31 Politische Polizei (1921 - 1936) (Gliederung)
- 03.31.02 Zensur und Überwachung der Medien (1926 - 1934) (Gliederung)