Engelhard von Osternohe (de Osternah) bescheinigt den Empfang von 800 Talenten Heller (talenta Hullensium) von einer nicht genannten Summe, die die Brüder des Deutschen Hauses zu Mergenthem (fratres domus Theutonice in Mergentheim) ihm versprochen hatte (spoponderant assignare) für Herrn Gottfried von Hohenlohe (de Hohenloh) wegen des Verkaufs seiner Güter zu Osternohe (pro bonis meis Osternah) und verzichtet für sich und seine Erben auf alle weiteren Forderungen (alicuius inpeticionis occasio in posterum).