Prozess (unvollständig) beim Reichskammergericht zu Speyer in Sachen Hans Christoph und Hans Friedrich von Flersheim anstelle ihrer Ehefrauen, beider geb. von Venningen, als Impetranten und Kläger contra Johann Erkinger und Christian Freiherren von Seinsheim als Beklagte, mandati de solvendo vel potius dimittendo hypothecam sine clausula, 1.000 Goldgulden Kapital und die ab 1597 (da die Zinsen von vorigen Jahren bezahlt wurden) rückständigen Pensionen betreffend, angefangen 1602 und dem Kammer-Protokoll zufolge bis 1642 fortgesetzt, wiewohl die Akten nur bis 1620 vorhanden sind

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Staatsarchiv Nürnberg