Hans Teuschel von Straubing bekundet, dass Abt Ambrosius von St. Emmeram ihm Erbrecht auf der Mühle in Aiterhofen, genannt die Maur oder Straßmul, verliehen hat, die er von Hans Haufentaler, Müller, mit Zustimmung des Abts gekauft hat. Er soll die Mühle persönlich betreiben und davon Abgaben, Stiftsleistungen sowie rayß, Steuer, Scharwerk, eehafft, Vogtei und Anderes leisten. S: Sebastian von Seiboldsdorf zu Falkenfels

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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