Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929
Vollständigen Titel anzeigen
603054
Nachlass Höpp
Nachlass Höpp >> Kriegserfahrungen >> Arabische und muslimische Kriegsgefangene im Ersten Weltkrieg
1934
Allgemeine Bestimmungen
Gefangennahme
Gefangenschaft: Rückführung der Kriegsgefangenen – Kriegsgefangenenlager (einschl.: Einrichtung der Lager – Ernährung und Bekleidung der Kriegsgefangenen – Gesundheitspflege in den Lagern – Geistige Bedürfnisse der Kriegsgefangenen – Manneszucht in den Lagern – Sonderbestimmungen für Offiziere und Gleichgestellte – Geldmittel der Kriegsgefangenen – Verlegung der Kriegsgefangenen) – Arbeit der Kriegsgefangenen (einschl.: Allgemeines – Organisation der Arbeit – Verbotene Arbeit – Arbeitskommandos – Arbeitslohn) – Beziehungen der Kriegsgefangenen zur Außenwelt – Beziehungen der Kriegsgefangenen zu den Behörden (einschl.: Klagen der Kriegsgefangenen über ihre Behandlung – Betretung der Kriegsgefangenen – Beratung von Kriegsgefangenen)
Beendigung der Gefangenschaft: Heimsendung und Unterbringung in einem neutralen Lande – Freilassung und Heimschaffung nach Beendigung der Feindseligkeiten
Todesfälle von Gefangenen
Hilfs- und Auskunftstellen für die Kriegsgefangenen
Anwendung des Abkommens auf bestimmte Kategorien von Zivilpersonen
Ausführung des Abkommens: Allgemeine Bestimmungen – Einrichtung der Kontrolle – Schlußbestimmungen
Gefangennahme
Gefangenschaft: Rückführung der Kriegsgefangenen – Kriegsgefangenenlager (einschl.: Einrichtung der Lager – Ernährung und Bekleidung der Kriegsgefangenen – Gesundheitspflege in den Lagern – Geistige Bedürfnisse der Kriegsgefangenen – Manneszucht in den Lagern – Sonderbestimmungen für Offiziere und Gleichgestellte – Geldmittel der Kriegsgefangenen – Verlegung der Kriegsgefangenen) – Arbeit der Kriegsgefangenen (einschl.: Allgemeines – Organisation der Arbeit – Verbotene Arbeit – Arbeitskommandos – Arbeitslohn) – Beziehungen der Kriegsgefangenen zur Außenwelt – Beziehungen der Kriegsgefangenen zu den Behörden (einschl.: Klagen der Kriegsgefangenen über ihre Behandlung – Betretung der Kriegsgefangenen – Beratung von Kriegsgefangenen)
Beendigung der Gefangenschaft: Heimsendung und Unterbringung in einem neutralen Lande – Freilassung und Heimschaffung nach Beendigung der Feindseligkeiten
Todesfälle von Gefangenen
Hilfs- und Auskunftstellen für die Kriegsgefangenen
Anwendung des Abkommens auf bestimmte Kategorien von Zivilpersonen
Ausführung des Abkommens: Allgemeine Bestimmungen – Einrichtung der Kontrolle – Schlußbestimmungen
Seiten: 24
Fotokopie
Erscheinungsort: Berlin
Schlagwort: Kriegsgefangene; Recht; Gesetze; Kriegsgefangenenlager
Quelle: in: Reichs-Gesetzblatt, Jg. 1934, Teil II
Provenienz: Nachlass Höpp
Autor: ohne Verfasser
Schlagwort: Kriegsgefangene; Recht; Gesetze; Kriegsgefangenenlager
Quelle: in: Reichs-Gesetzblatt, Jg. 1934, Teil II
Provenienz: Nachlass Höpp
Autor: ohne Verfasser
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:21 MESZ