Hyldeger und Enolfff von Offheim, Gebrüder, schulden Hans von Hoenberg (Hoemberg) und seiner Frau Jutte 144 Gulden. Sie verpfänden ihm dafür den Zehnten, den sie und ihre Eltern von dem Chorbistum Dietkirchen (Dyeckyrchn) zu Lehen hatten, genannt der Zehnte zu Faulbach (Fuylbach) und zu Nentersbausen (Nenterßhusen). Diese Verpfändung geschieht mit Wissen des Cune Rugrebe, Chorbisohof im Dom zu Trier vom Titel St. Lubentius zu Dietkirchen und der Ganerben der Aussteller an den Lehen, Johann Frei von Dehrn (Frey von Derne) Stirbt Hans von Hoenburg, so fallen die genannten Zehnten an seine Frau Jutte und deren Töchter, falls welche vorhanden sind.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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