Reinhard von Gemmingen bekundet, dass er, nachdem er sich mit Anastasia, Tochter des verstorbenen Erasmus von und zu Helmstatt und Agnes von Venningens, verheiratet und dabei zugesagt hat, die Braut mit 400 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) sowie einer Kette und einem Kleinod zu bemorgengaben, das entsprechende Kapital und die davon jährlich fällige Rente in Höhe von 20 Gulden auf seinen Gütern und Rechten zu Udenheim, von denen ihm jährlich 12 Malter Korn Oppenheimer Maß fallen, versichert hat. Die Wiederlösung der Güter um 400 Gulden zum selben Preis bleibt vorbehalten. Wenn Anastasia die Morgengabe "in zeitt ihres lebens nicht verschafft", fällt diese nach ihrem Tod an den Aussteller oder seine Erben zurück.