Der Ulmer Bürger Hieronimus Gienger teilt dem Bischof von Konstanz oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten mit: Er und seine Brüder Daniel, Priester in Ulm, Gabriel und Matthäus haben beschlossen, eine Predigtamt und eine ewige Messe in der Kapelle St. Leonhard außerhalb der Stadt Ulm [abgegangenes Spital der Armen Siechen mit Kapelle St. Leonhard, Bereich Friedenstraße 40] an dem Altar, der dem heiligen Wendelin geweiht ist, und dem Pfeiler gegenüber der Kanzel zu stiften. Da seine drei Brüder in der Zwischenzeit verstorben sind, hat er nun mit Hilfe des Pfarrers zu Ulm Dr. Ulrich Krafft diese Stiftung ins Werk gesetzt. Zur Ausstattung der Pfründe übergibt er einen jährlichen Zins in Höhe von 30 rheinischen Gulden, der gegen Bezahlung von 600 Gulden abgelöst werden kann. Diesen Zins hat sein Schwager Zimprecht Leins von den Gütern in Dorndorf [Gde. Illerrieden/Alb-Donau-Kreis], die er von dem Ulmer Bürger Rudolf Ehinger gekauft hat, zu entrichten. Außerdem schenkt er dazu noch sein Haus in Ulm in der Hahnengasse zwischen den Häusern des Bartholomäus Kadel. Das Haus ist bis auf die an die Stadt Ulm zu entrichtende Steuer frei von Abgaben. Auf Anweisung ihres verstorbenen Vaters Matthäus Gienger geben dessen Söhne Markus und Lukas, Bürger zu Ulm, zu der Stiftung einen jährlichen Zins von 10 Gulden, der geben Bezahlung von 200 Gulden abgelöst werden kann. Diesen Zins hatten Gabriel Gienger und seine Ehefrau Margarete geborene Stamler von ihrem Haus und der zugehörigen Hofstatt in Lauingen ("Lawgingen") [Lkr. Dillingen] zwischen den Häusern des Narziß Rößlin und des Augustin Brendlin zu entrichten. Die Zinsen und die Behausung fallen an den Kaplan, dem Predigtamt und Messe verliehen sind. Dieser darf das Haus weder verkaufen noch verpfänden. Werden die Zinsen abgelöst, dann sind von dem Erlös neue Einkünfte oder Güter für die Pfründe anzuschaffen. Das Patronatsrecht für die Stiftung übt Hieronimus Gienger auf Lebenszeit selbst aus. Nach seinem Tod fällt es an seinen ältesten Sohn und die ältesten Söhne seiner verstorbenen Brüder und deren Erben, die es dann immer gemeinsam ausüben sollen. Nach dem Aussterben der Familie Gienger oder wenn keines ihrer Mitglieder mehr Bürger in Ulm ist, fällt das Patronatsrecht an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm. Bei der Verleihung der Pfründe sollen geeignete Angehörige oder Verwandte der Familie Gienger bevorzugt werden. Der Kaplan hat die in der Stiftungsurkunde festgelegten Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen und das zu der Pfründe gehörende Haus auf seine Kosten in gutem Zustand zu halten. Für die Stiftungsurkunde und alle zu der Stiftung gehörenden Schriftstücke soll eine eigene Lade mit drei Schlössern und drei Schlüsseln angefertigt werden. Davon erhält jeder Patronatsherr einen Schlüssel. Hieronimus Gienger bittet den Bischof von Konstanz oder seinen Generalvikar um die Bestätigung der Stiftung.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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