Regelung zwischen den von Löffelholz und der Erbermännischen Güterverwaltung in Bezug auf die Kapelle zu Mühlendorf (Lk Bamberg): Verzicht auf Reparatur der baufälligen Kapelle und des Gemeindehauses; Übernahme des zum Kauf ausgeschriebnen Söldenguts des Christoph Heunisch und Nutzung als zukünftige Kapelle sowie als Wohnung für den Gemeindediener, die Sölde untersteht - anders als zuvor - nun gerichtlich beiden Dorfsherren, dafür geht jedoch das alte Schul- und Hirtenhaus allein in die Verfügungsgewalt der Erbermännischen Verwaltung über (Originalvertrag, 8.6.1797, bestätigt durch Hofkammer 23.6.1797)

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Staatsarchiv Bamberg