Acta betreffend die Gravamina der Stifter Bamberg, Trient und Brixen gegen das Erzhaus Österreich (beziehen sich auf die von den genannten Stiftern beanspruchte Exemtion ihrer unter österreichischer Landeshoheit - in Kärnten und Tirol - gelegenen Herrschaften und Gütern, insbesondere auf die Feststellung dieses Punktes in der Wahlkapitulation).