Landgraf Georg [II.] zu Hessen bekundet, dass er, nachdem Reinhard von Gemmingen zu Michelfeld verstorben ist, dessen Sohn Wolfgang auch als Bevollmächtigten von dessen älteren Brüdern Johann Christoph und Weiprecht von Gemmingen sowie der Vormünder ihrer minderjährigen Vettern Karl Dietrich, Philipp Christoph und Hans Albrecht, des verstorbenen Hans Konrad von Gemmingen zu Bürg Söhne, Georg Schweickard von Gemmingen, des verstorbenen Eberhards zu Bürg Sohn, und der Vormünder von dessen beiden minderjährigen Söhnen Philipp Ludwig und Achilles Christoph, mit der Pastorei und dem Kirchensatz zu Wolfskehlen belehnt hat, dazu anstelle der zwei Drittel der Pastorei zu Biebesheim, wie sie durch den verstorbenen Eberhard den Älteren von Gemmingen und seine Ehefrau Barbara von Wolfskehlen dem Landgrafen Philipp von Hessen aufgetragen und wieder zu Lehen empfangen wurden, mit einem jährlichen Zins von 53 Maltern Korn, 29 Maltern Spelz und 40 Maltern Hafer aus der landgräflichen Kellerei Dornberg.