Pfalzgraf Ruprecht II. löst zwei Turnosen auf den Zöllen zu Bacharach und Kaiserswerth und überantwortet sie der Universität Heidelberg. Ursprünglich war ein Turnose auf den Zoll zu Bacharch dem Ritter Friedrich von Montfort (+) versetzt. Der andere Turnose war auf den Zoll zu Kaiserswerth gelegt und dem genannten Friedrich von Montfort, dem Ritter und Hofmeister Johann Kämmerer (+) sowie dem Kammermeister Johann von der Hauben (+) versetzt. Sie und ihre Erben sollten die Zölle bis zur Ablösung von jedem Turnosen mit 1.000 Gulden innehaben. Mit dem einst von Kaiser Karl IV. zugesprochenen Lösungsrecht hat der Aussteller den einen Turnosen zu Bacharach von Anthonius von Montfort, des genannten Friedrichs Sohn und den anderen Turnosen zu Kaiserswerth von Anthonius von Montfort, Orth Kämmerer, des Johann Kämmerers Sohne, und Friedrich von der Hauben, des genannten Johanns von der Hauben Sohne, um 2.000 Gulden wieder an sich gebracht. Mit Zustimmung der Pfalzgrafen Ruprecht III. und IV., des Ausstellers Sohn und Enkel, überweist dieser die jährlichen Zollerträge an den Turnosen zur Besoldung der Lehrer in der Heiligen Schrift, im geistlichen Rechte und in der Arznei. Es folgen Bestimmungen an die Zollschreiber und zur Auszahlung der Erträge.