Der Würzburger Bischof Lorenz [von Bibra] entscheidet Streitigkeiten zwischen Abt Konrad [Herloch] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Kolitzheim auf der anderen Seite. Groß- und Kleinzehnt in Dorf und Gemarkung Kolitzheim stehen gemäß einem 1434 ergangenen Landgerichtsurteil dem Kloster zu. Das Kloster ist nicht verpflichtet, als Zehntherr den Unschlitt für die Beleuchtung des heiligen Sakraments in der Pfarrkirche zu geben. Hinsichtlich der dem Kloster von seinen Beständnern in Kolitzheim geschuldeten Frondienste soll es gemäß einem 1437 geschlossenen Vergleich gehalten werden. Wenn die Beständner das Getreide des Klosters nach Würzburg fahren, soll man ihnen die Zehrung im Kloster geben. Bezüglich der Zehrung bei der Verleihung des Zehnten soll, sofern das Kloster den Zehnten zur Verleihung anbietet und jemand diesen vom Kloster annimmt, der Beständer des Zehnten der Gemeinde einen Gulden als Zehrung geben. Bietet das Kloster den Zehnten zur Verleihung an, ohne dass sich ein Beständner dafür findet, dann soll dieses der Gemeinde zwei neue Pfund als Zehrung geben. Lässt das Kloster den Zehnten aber selbst einsammeln ohne ihn vorher zur Verleihung anzubieten, muss es nichts geben. Am abenndt sant Symon vnnd Judas der heiligen zwolffboten 1512. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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