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Vormundschaftssache Mering
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Enthält: Der Schuster Bernd Henrich Kerckhoff wird 1764 zum Vormund über die 12-jährige Anna Christine Mering, seine Nichte, bestellt. Deren Mutter war die verstorbene Maria Christine, Ehefrau des Konstablers Mering, später verehelichte Frau Feldwebel Fuisting. Die Mutter des Kerckhoff war eine Mering. Kerckhoff und seine Nichte besitzen in Erbengemeinschaft die zwei Merings-Häuser auf der Wilmerstegge. Er legt Rechnung.