Kultus- und Wissenschaftsverwaltung, Kunst: Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Außenstelle Darmstadt, Abteilung Archäologische Denkmalpflege (heute: hessenARCHÄOLOGIE) (Bestand)
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H 56
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Staatsbehörden Land Hessen (seit 1945) >> Kultus- und Wissenschaftsverwaltung, Kunst
1947-1988, 2001, 2005, 2016
Enthält: Vorwiegend Akten zur Gutachtertätigkeit für Bebauungspläne, zu Grabungen und Tagungen sowie Haushaltsangelegenheiten, daneben Brieftagebücher
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen mit dem Hauptsitz in Wiesbaden besitzt in Marburg und Darmstadt Außenstellen, wobei die Darmstädter Abteilung allein für die archäologische Denkmalpflege (die Bodendenkmäler) in ihrem Bezirk (Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Odenwaldkreis Offenbach, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis
kreisfreie Städte Darmstadt, Gießen und Offenbach) zuständig ist. Das Landesamt für Denkmalpflege nimmt die in § 4 des Denkmalschutzgesetzes in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. September 1986 (GVBl I, S. 269-275) genannten Aufgaben wahr: '1. Durchführung des Denkmalschutzes nach Maßgabe dieses Gesetzes. 2. Beratung und Unterstützung der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmälern bei Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung (Denkmalpflege). 3. Systematische Aufnahme der Kulturdenkmäler (Inventarisation). 4. Führung des Denkmalbuches. 5. Wissenschaftliche Untersuchung der Kulturdenkmäler als Beitrag zur Erforschung der Landesgeschichte'. Bodendenkmäler sind laut § 19 des selben Gesetzes: 'bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind'.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Referent: Eva Rödel
Bearbeiter: komplett erschlossen
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen mit dem Hauptsitz in Wiesbaden besitzt in Marburg und Darmstadt Außenstellen, wobei die Darmstädter Abteilung allein für die archäologische Denkmalpflege (die Bodendenkmäler) in ihrem Bezirk (Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Odenwaldkreis Offenbach, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis
kreisfreie Städte Darmstadt, Gießen und Offenbach) zuständig ist. Das Landesamt für Denkmalpflege nimmt die in § 4 des Denkmalschutzgesetzes in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. September 1986 (GVBl I, S. 269-275) genannten Aufgaben wahr: '1. Durchführung des Denkmalschutzes nach Maßgabe dieses Gesetzes. 2. Beratung und Unterstützung der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmälern bei Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung (Denkmalpflege). 3. Systematische Aufnahme der Kulturdenkmäler (Inventarisation). 4. Führung des Denkmalbuches. 5. Wissenschaftliche Untersuchung der Kulturdenkmäler als Beitrag zur Erforschung der Landesgeschichte'. Bodendenkmäler sind laut § 19 des selben Gesetzes: 'bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind'.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Referent: Eva Rödel
Bearbeiter: komplett erschlossen
8 m
Bestand
Korrespondierende Archivalien: Dienstbibliothek für Druckschriften des Amtes
Literatur: Zeitspuren. Luftbildarchäologie in Hessen, 1993
Literatur: Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege in Hessen, 2001
Literatur: hessenArchäologie (fortlaufend)
Literatur: Zeitspuren. Luftbildarchäologie in Hessen, 1993
Literatur: Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege in Hessen, 2001
Literatur: hessenArchäologie (fortlaufend)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 12:49 MESZ