Abt Georg von Kloster Roggenburg wendet sich an die Regenten und Räte der Oberösterreichischen Lande wegen des für sein Kloster zuständigen Gerichts. Nachdem er sich aus dem Schutz der Reichsstadt Ulm in den des römischen Königs begeben hat, möchte er eine Gerichtsstätte angewiesen bekommen, die von seinem Kloster nicht weit entfernt liegt, und wo seine Gerichtsleute Rat holen können. Weiter teilt er mit, daß er ein Privileg für das Kloster besitzt, wonach dessen Untertanen wegen weltlicher Sachen vor kein fremdes Gericht gestellt werden dürfen, und daß die Juden versuchen, dieses Recht zu schmälern, indem sie die Klosteruntertanen mit Verschreibungen zu binden versuchen. Schließlich bittet er, einen Vertrag zu ratifizieren, den Abt Andreas von Elchingen zwischen Abt Johann von Roggenburg und Anthoni Fugger, Inhaber der Herrschaft Weißenhorn zustandegebracht hat. Unterschrieben vom Aussteller s.d. Auf der Rückseite eigenhändige Anmerkungen des Abts zu den einzelnen Punkten