Bernhard von Lynevelde bekundet: Er soll sich über das von der Äbtissin von Essen in den nachfolgend inseriert-en Urkunde zugestandene Maß hinaus nicht mehr in die Schutzverhältnisse (tutela) des Muddinchof und der zug-ehörigen Leute und Güter einmischen. - Die Äbtissin Beatrix von Essen an Bernhard von Lynneuelde: Dieser hatte sich mit Erlaubnis des Ritters Hermann von Dauernberg in die Schutzverhältnisse (custodia et tutela) des Muddinchof bei Diestedde (Distedde) und seiner Leute und Güter eingemischt; letzterer hatte jahrelang den Hof, seine Leute und Güter ohne rechtliche Grundlage fälschlich als Vogt schlimmer als irgendwelche Räuber ausgebeutet; da sie und ihr Kapitel nun aber geg-en den Ritter vor dem apostolischen Stuhl bestellten Richtern auf Absetzung klagen wollen (ad ipsum amovendum), erlaubt sie dem Bernhard, dass er sich schützend des Hofs, der Leute und Güter annimmt, solange jener seine angeblichen Rechte vor Gericht verteidigt. - Es siegelt Bernhard von Lynneuelde [seine Urkunde ist im Ich-Stil, die der Äbtissin im Wir-Stil gehalten]. Datum a.d. 1502, in vigilia beate Marie Magdalene.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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