Bernhard von Lynevelde bekundet: Er soll sich über das von der
Äbtissin von Essen in den nachfolgend inseriert-en Urkunde zugestandene Maß
hinaus nicht mehr in die Schutzverhältnisse (tutela) des Muddinchof und der
zug-ehörigen Leute und Güter einmischen. - Die Äbtissin Beatrix von Essen an
Bernhard von Lynneuelde: Dieser hatte sich mit Erlaubnis des Ritters Hermann
von Dauernberg in die Schutzverhältnisse (custodia et tutela) des Muddinchof
bei Diestedde (Distedde) und seiner Leute und Güter eingemischt; letzterer
hatte jahrelang den Hof, seine Leute und Güter ohne rechtliche Grundlage
fälschlich als Vogt schlimmer als irgendwelche Räuber ausgebeutet; da sie
und ihr Kapitel nun aber geg-en den Ritter vor dem apostolischen Stuhl
bestellten Richtern auf Absetzung klagen wollen (ad ipsum amovendum),
erlaubt sie dem Bernhard, dass er sich schützend des Hofs, der Leute und
Güter annimmt, solange jener seine angeblichen Rechte vor Gericht
verteidigt. - Es siegelt Bernhard von Lynneuelde [seine Urkunde ist im
Ich-Stil, die der Äbtissin im Wir-Stil gehalten]. Datum a.d. 1502, in
vigilia beate Marie Magdalene.