Der Vizedominus, bischöfliche Geheime Rat und Hofrichter Theodor Otto Freiherr von Korff (Theodorus Otto liber baron de Korff) genannt Schmising erteilt dem Stift Hohenholte seine Zustimmung zur Wahl der Kanonisse Theresia von Weichs zur Äbtissin des Stifts in der Nachfolge der verstorbenen Äbtissin Clara Helena von Travelmann, die nach ihrer Wahl durch das Stiftskapitel in Anwesenheit von Vertretern des Vizedominus ihm als dem gemäß dem Wahlstatut dafür zuständigen präsentiert wird, mit der Bitte, die Wahl und die Gewählte der Konfirmation für würdig zu erklären. Er bescheinigt die Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs und gewährt die Konfirmation für die Person und das Amt. Das Stift wird dem Schutz seines Archidiakonats unterstellt nach Ableistung der Professio fidei und des Amtseids. Dieser besteht im Treueid gegenüber dem Vizedominus und seinen Nachfolgern, ferner in der Verpflichtung, nach bestem Vermögen die Rechte und Güter des Stifts Hohenholte zu wahren, die Angelegenheiten des Stifts treu zu verwalten und Schaden nach Möglichkeit abzuwehren. Außerdem sind die Verträge des Stifts rechtmäßig und ohne Widerspruch gegen die vom Vorgesetzten und seinen Vorgängern approbierten Punkte einzuhalten. Dadurch wird sie in den realen und aktualen Besitz des Stifts und der Herrschaft eingesetzt, erhält den ihr zustehenden Platz im Chor und im Kapitel und ihre Wohnung im Abtsgebäude. Den Stiftsdamen wird unter Strafe der Exkommunikation Gehorsamspflicht gegenüber der Äbtissin auferlegt. Siegelankündigung des Ausstellers (octava Aprilis 1726).