Mark Meschimoser schwört Urfehde, weil er auf Veranlassung des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gekommen war. Er hatte eine Frau geheiratet, die nicht Leibeigene des Klosters (Ungenossame) war. Außerdem hatte er den Wald, der zu seinem Lehengut gehörte, abgeholzt und gewüstet. Er wird sich für das erlittene Gefängnis nicht rächen, künftig gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Schutz oder Burgrecht anstreben. Bei Streitigkeiten mit dem Kloster und seinen Leuten wird er nur die zuständigen Gerichte anrufen. Wegen der Ungenossamenehe erklärt er sich bereit, bis zum kommenden Lichtmeßtag nach Wahl des Abts vor dem Landvogt Truchseß Johann von Waldburg und dessen Räten oder Ammann und Rat zu Altdorf Recht zu nehmen. Für den unerlaubten Holzeinschlag wird er dem Abt innerhalb der genannten Frist Schadenersatz leisten, alles bei Strafe von 100 lb d. Als Bürgen stellt er seinen Bruder Peter Meschimoser, ferner Hans Hägilin, den alten Kaspar und Thomas Nabholz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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