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Grundherrschaft Miltitz (Bestand)
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Geschichte: Für Miltitz, südwestlich von Meißen gelegen, wurde erstmals 1186 ein Herrensitz, 1457 ein Ritterhof und 1551 ein altschriftsässiges Rittergut erwähnt. Die Herrschaft übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.
Nachweislich zählte Miltitz 1334 zum Amt Meißen, Supanie Soppen und seit 1696 zum Erbamt Meißen. Im Jahr 1843 lag es im Zuständigkeitsbereich des Amtes Meißen. Seit 1856 unterstand es dem Gerichtsamt Meißen und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Meißen.
Das Rittergut Miltitz ist das Stammhaus der gleichnamigen Adelsfamilie. Die Herren von Miltitz besaßen es bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts. Dann ging es in den Besitz der Familie von Luckawen über, der es ein Jahrhundert lang gehörte. Ab 1710 war das Rittergut im Besitz der Familie von Heynitz, der es um 1860 noch gehörte.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
Inhalt: Gerichtsprotokolle.- Lehnswesen.- Dienste und Abgaben.- Gutswirtschaft.- Angelegenheiten der Besitzerfamilien.