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Christoff von Sternse, kaiserlicher deutscher Guardihauptmann, stellt der Stadt Nürnberg Quittung aus über 100 fl. Stadtsteuer, die der Kaiser Karl V. nach dem Tode des Gerhardt von Tauffs ihm verschrieben hatte.
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Christoff von Sternse, kaiserlicher deutscher Guardihauptmann, stellt der Stadt Nürnberg Quittung aus über 100 fl. Stadtsteuer, die der Kaiser Karl V. nach dem Tode des Gerhardt von Tauffs ihm verschrieben hatte.
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 538
V 85/2
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 6: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Stadtsteuer 1540-1580
1545 Juni 26
Pap.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: mit sig. impr. und Unterschrift
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Worms
Originaldatierung: Geben zu Worms den 26. tag des monats juny 1545.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1545
Monat: Juni
Tag: 26
Äußere Beschreibung: (2 Bl.)
Karl V., Kaiser
Tauf, Erhart (Gerhart) von
Sternsee, Christoph von, Hauptmann
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.