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Gesuch des Oberinspektors Andreas Scharnhorst um eine
Verordnung wegen des Branntweinbrennens auf dem Land zum
Privatgebrauch ohne Abgabe der Akzise
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Enthält: Gesuch Scharnhorsts vom Juni 1701; nachfolgendes gedrucktes Regierungspatent vom 27. September 1701 wegen Abtragung der Akzise vom zum privaten Gebrauch gebrannten Branntwein