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Berufungssache des Anton Hubert, Kläger ./. Gerhard Pollhausen als Vertreter des Kaufhändlers Abraham von Sena in Amsterdam, Johan Ibelet und Franz Kay, Beklagte. Anton Hubert, Kaufmann in Paris, hat durch den Kläger, seinen Sohn, für Peter du Rochay aus Paris, der sich zur Zeit in Hamburg aufhielt, Kramwaren nach Münster bringen lassen. Die Beklagten sind Gläubiger des du Rochay und haben die Waren mit Arrest belegen lassen. Der Kläger verlangt Freigabe, da die Waren mangels Übergabe noch Eigentum seines Vaters seien und nicht dem du Rochay gehörten.

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Stadtarchiv Münster
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